Aktuelle Jobs
Direktansprache
Muster CVs
Profil
Kontakt
Impressum


Die Direktansprache erfolgt in enger Abstimmung mit unseren Auftraggebern bezüglich Kandidatenprofil und Zielsetzung für die Besetzung der Position.

1. Anforderungsprofil

Definition und Abstimmung des Anforderungsprofils auch gemäß Stellenbeschreibung. Eventuelle Zielfirmenlisten werden gemeinsam von Auftraggeber und Personalberater erstellt. So ist der Schutz von Kunden und Partnern gewährleistet sowie die Ansprache von definitiv nicht geeigneten Personen ausgeschloßen.

2. Ansprache
Identifizierung von potentiellen Kandidaten mit Diskretion, Zurückhaltung, Freundlichkeit und Profeßionalität.
Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch.
Das erste persönliche Gespräch ist vergleichbar mit einem klaßischen Bewerbergespräch, wobei der Personalberater ausdrücklich als Intereßenvertreter beider Seiten auftritt. Das nimmt dem Kandidaten entsprechende "Bewerberängste" und läßt ihn offene Fragen klären.

3. Bericht

Vertraulicher Bericht über den persönlichen Eindruck, die Qualifikationen, den Veränderungsgrund und die Gehaltsvorstellungen des Kandidaten.

4. Gespräch / Präsentation

Wenn der Auftraggeber aufgrund des vertraulichen Berichts Intereße hat, den Kandidaten näher kennenzulernen, findet das erste Gespräch bzw. eine Präsentation statt. Besteht bei Auftraggeber- und Kandidatenseite weiterhin Intereße, finden Folgegespräche statt - idealerweise bis zur Vereinbarung einer unbefristeten Anstellung.

5. Abschluß
Unterzeichnung des Arbeitsvertrages

6. ERFOLGSHONORAR

Vorauszahlungen werden von uns als nicht zeitgemäß angesehen !
Wir arbeiten außchließlich auf Erfolgsbasis!
Erst nach beidseitiger Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages wird die Honorarrechnung des Personalberaters fällig.

Alle Aufwände in der Rekrutierung für Search, Werbung, Bewirtung wie auch übliche Reisekosten der Kandidaten (außer Flügen) gehen zu Lasten der Personalberatung und werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt.

Bei nicht bestandener Probezeit (6 Monate) verpflichtet sich die Beratung individuell zur erneuten Suche nach geeigneten Kandidaten. Dies wird gewährleistet nach einer überprüfung der Anforderungen an den potentiellen Kandidaten. Eine intensive Zusammenarbeit in dieser wichtigen Phase mit den Personalentscheidern des Auftraggebers ist unerläßlich.