Die Direktansprache erfolgt in enger Abstimmung mit unseren
Auftraggebern bezüglich Kandidatenprofil und Zielsetzung für die Besetzung der
Position.
1. Anforderungsprofil
Definition und Abstimmung des Anforderungsprofils auch gemäß Stellenbeschreibung.
Eventuelle Zielfirmenlisten werden gemeinsam von Auftraggeber und
Personalberater erstellt. So ist der Schutz von Kunden und Partnern
gewährleistet sowie die Ansprache von definitiv nicht geeigneten Personen
ausgeschloßen.
2. Ansprache
Identifizierung von potentiellen Kandidaten mit Diskretion, Zurückhaltung, Freundlichkeit und Profeßionalität.
Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch.
Das erste persönliche Gespräch ist vergleichbar mit einem klaßischen
Bewerbergespräch, wobei der Personalberater ausdrücklich als Intereßenvertreter beider
Seiten auftritt. Das nimmt dem Kandidaten entsprechende
"Bewerberängste" und läßt ihn offene Fragen klären.
3. Bericht
Vertraulicher Bericht über den persönlichen Eindruck, die Qualifikationen, den
Veränderungsgrund und die Gehaltsvorstellungen des Kandidaten.
4. Gespräch / Präsentation
Wenn der Auftraggeber aufgrund des vertraulichen Berichts Intereße hat, den
Kandidaten näher kennenzulernen, findet das erste Gespräch bzw. eine
Präsentation statt. Besteht bei Auftraggeber- und Kandidatenseite weiterhin
Intereße, finden Folgegespräche statt - idealerweise bis zur Vereinbarung einer unbefristeten Anstellung.
5. Abschluß
Unterzeichnung des Arbeitsvertrages
6. ERFOLGSHONORAR Vorauszahlungen werden von uns als nicht zeitgemäß angesehen !
Wir arbeiten außchließlich auf Erfolgsbasis!
Erst nach beidseitiger Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages wird die Honorarrechnung des Personalberaters fällig.
Alle Aufwände in der Rekrutierung für Search, Werbung, Bewirtung wie auch übliche Reisekosten der Kandidaten (außer Flügen) gehen zu Lasten der Personalberatung und werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt.
Bei nicht bestandener Probezeit (6 Monate) verpflichtet sich die Beratung individuell zur erneuten Suche nach geeigneten Kandidaten.
Dies wird gewährleistet nach einer überprüfung der Anforderungen an den potentiellen Kandidaten. Eine intensive Zusammenarbeit in dieser wichtigen Phase mit den Personalentscheidern des Auftraggebers ist unerläßlich.